Seit dem 01.05.2025 gibt es die elektronische Patientenakte (epA) für alle gesetzlich Versicherten.

In der ePA werden Ihre Arztbriefe, Befunde, E-Rezepte und andere relevante Gesundheitsdaten gespeichert. Im Behandlungsfall hat das medizinische Personal alle Informationen zur Hand, um Sie gut zu versorgen.

Wenn Sie die Daten in Ihrer ePA selbst verwalten wollen, benötigen Sie die dazugehörige App Ihrer Krankenkasse. Das medizinische Personal kann im Behandlungsfall auch mit Ihrer ePA arbeiten, wenn Sie keine ePA-App auf Ihrem Smartphone haben.

Die ePA wird für Sie automatisch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angelegt. Wenn Sie die ePA nicht nutzen wollen, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.

TIPP: Über die ePA App können sie uns unbegrenzten Zugriff auf ihre ePA geben, ansonsten ist unsere Zugriffsdauer auf 90 Tage nach Einlesen der KV Karte limitiert.

Für weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte wendenSie sich an Ihre Kranken­kasse oder besuchen: epa-vorteile.de

Seit dem 01.01.2024 gibt es für alle gesetzlich Versicherten das E-Rezept statt dem alten roten Kassenrezept.

Sie müssen die Krankenversichtenkarte in der Praxis eingelesen haben,
dann wird das Rezept auf dem Server bereitgestellt sobald ihr Arzt es freigegeben hat und Sie können es in der Apotheke Ihrer Wahl mit Hilfe Ihrer KV Karte abrufen lassen!

Alternativ bietet Ihre Krankenkasse eine App auf Ihrem Smart Phone an, mit der Sie Ihre Rezepte selbst verwalten können.

Sind sie mit uns über die Arzt-direkt App verbunden, dann könne sie sehen, sobald sie das freigegeben Medikament in der Apotheke abholen können.

Vorteil: Ist ihre KV Karte für ein laufendes Quartal bereits eingelesen, ersparen Sie sich den Gang in unsere Praxis zum Abholen der Rezepte.