Ab dem 01.01.2024 gibt es für alle gesetzlich Versicherten das E-Rezept statt dem alten roten Kassenrezept.
Sie müssen die Krankenversichtenkarte in der Praxis eingelesen haben,
dann wird das Rezept direkt auf dem Server bereitgestellt und Sie können es in der Apotheke Ihrer Wahl mit Hilfe Ihrer KV Karte abrufen lassen!
Alternativ bietet Ihre Krankenkasse eine App auf Ihrem Smart Phone an, mit der Sie Ihre Rezepte selbst verwalten können.
Vorteil: Ist ihre KV Karte für ein laufendes Quartal bereits eingelesen, ersparen Sie sich den Gang in unsere Praxis zum Abholen der Rezepte.